CareLit Fachartikel
Kündigung – Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 6 · S. 1 bis 9
Dokument
590313
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung eines in einem Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden könne, lag – zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerablen Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht – eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB, die „an sich“ als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (Rn. 17).
Schlagworte
Kündigung
außerordentliche Kündigung
Arbeitsrecht
Täuschung
Impfunfähigkeit
ärztliche Bescheinigung
Nebenpflicht
§ 626 BGB
§ 241 Abs. 2 BGB
Bescheinigung
Arbeitnehmer
Coronavirus
Arbeitsverhältnis
Krankenhaus
Arbeitsplatz
Beurteilung