CareLit Fachartikel

Kündigung – Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 6 · S. 1 bis 9

Dokument
590313
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2026-06-26 11:07:30
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung eines in einem Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden könne, lag – zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerablen Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht – eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB, die „an sich“ als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (Rn. 17).

Schlagworte

Kündigung außerordentliche Kündigung Arbeitsrecht Täuschung Impfunfähigkeit ärztliche Bescheinigung Nebenpflicht § 626 BGB § 241 Abs. 2 BGB Bescheinigung Arbeitnehmer Coronavirus Arbeitsverhältnis Krankenhaus Arbeitsplatz Beurteilung