CareLit Fachartikel
Umkleidezeit zählt auch bei Urlaub und Krankheit
Sausen, P. · Altenheim · 2026 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
590445
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass eine pauschale Zeitgutschrift für das Umkleiden auch bei Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen ist. Der Beitrag erläutert die arbeitsrechtlichen Folgen für Pflegeeinrichtungen, ordnet Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit ein und gibt Praxishinweise für Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge sowie Abrechnungssysteme.
Schlagworte
Arbeitsrecht
Umkleidezeit
Entgeltfortzahlung
Urlaub
Krankheit
Pflegeeinrichtungen
Bundesarbeitsgericht
Arbeitszeitkonto
Arbeit
Arbeitsleistung
Gesetz
Altenheim