CareLit Fachartikel
Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung einer Gleichstellungsbeauftragten
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 7 · S. 304 bis 307
Dokument
590470
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Anlass für eine aktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung von Gleichstellungsbeauftragten besteht nur bei einer konkret anstehenden Personalauswahlentscheidung. 2. Ist eine Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihrer Dienstleistung freigestellt und erhält daher eine im Wege fiktiver Fortschreibung erstellte dienstliche Beurteilung, ist im Rahmen der Personalauswahlentscheidung kein Raum für zusätzliche fiktive Nachzeichnungselemente.
Schlagworte
Gleichstellungsbeauftragte
fiktive Nachzeichnung
fiktive Fortschreibung
dienstliche Beurteilung
Bundesgleichstellungsgesetz
Personalauswahlentscheidung
Art. 33 Abs. 2 GG
Bundesverwaltungsgericht
Beurteilung
Arbeitsverhältnis
Bundesregierung
Abkürzungen
Beratung
Arbeit
Personalauswahl
Arbeitsrecht