CareLit Fachartikel

Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung einer Gleichstellungsbeauftragten

N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 7 · S. 304 bis 307

Dokument
590470
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 26
Seiten
304 bis 307
Erschienen: 2026-06-30 12:29:07
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Anlass für eine aktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung von Gleichstellungsbeauftragten besteht nur bei einer konkret anstehenden Personalauswahlentscheidung. 2. Ist eine Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihrer Dienstleistung freigestellt und erhält daher eine im Wege fiktiver Fortschreibung erstellte dienstliche Beurteilung, ist im Rahmen der Personalauswahlentscheidung kein Raum für zusätzliche fiktive Nachzeichnungselemente.

Schlagworte

Gleichstellungsbeauftragte fiktive Nachzeichnung fiktive Fortschreibung dienstliche Beurteilung Bundesgleichstellungsgesetz Personalauswahlentscheidung Art. 33 Abs. 2 GG Bundesverwaltungsgericht Beurteilung Arbeitsverhältnis Bundesregierung Abkürzungen Beratung Arbeit Personalauswahl Arbeitsrecht