CareLit Fachartikel
Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub
N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 7 · S. 307 bis 313
Dokument
590471
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einem Personalratsmitglied ist für die Zeiten der Personalratstätigkeit nach dem Lohnausfallprinzip das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, das es verdient hätte, wenn es keine Personalratstätigkeit geleistet hätte, wobei zum Arbeitsentgelt auch tarifvertragliche Ausgleiche für Sonderformen der Arbeit wie die Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K zählen.
Schlagworte
Personalrat
Wechselschichtzulage
Zusatzurlaub
Lohnausfallprinzip
BayPVG
TVöD-K
Arbeitsrecht
Rechtsprechung
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Arbeitsleistung
Beurteilung
Arbeitnehmer
Berlin
Auszubildende
Krankenhaus