CareLit Fachartikel

Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub

N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 7 · S. 307 bis 313

Dokument
590471
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 26
Seiten
307 bis 313
Erschienen: 2026-06-30 12:29:15
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Einem Personalratsmitglied ist für die Zeiten der Personalratstätigkeit nach dem Lohnausfallprinzip das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, das es verdient hätte, wenn es keine Personalratstätigkeit geleistet hätte, wobei zum Arbeitsentgelt auch tarifvertragliche Ausgleiche für Sonderformen der Arbeit wie die Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K zählen.

Schlagworte

Personalrat Wechselschichtzulage Zusatzurlaub Lohnausfallprinzip BayPVG TVöD-K Arbeitsrecht Rechtsprechung Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung Beurteilung Arbeitnehmer Berlin Auszubildende Krankenhaus