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Feststellungsantrag eines Auszubildenden zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 BPersVG

N.N. · Die Personalvertretung · 2026 · Heft 7 · S. 313 bis 316

Dokument
590472
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 26
Seiten
313 bis 316
Erschienen: 2026-06-30 12:29:21
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

[1] Die Beteiligten streiten im vorliegenden Zwischenstreit über die Rechtswegzuständigkeit für den auf die Feststellung gerichteten Antrag des Antragstellers, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nach § 127 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 2 BPersVG zustande gekommen ist. [2] Der Antragsteller absolvierte ab dem 1. 8. 2023 in der Niederlassung in... bei... eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration und gehörte seit der Wahl am 26. 11. 2025 der Jugend- und Ausbildungsvertretung an.... ist ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung. Träger der rechtsfähigen Anstalt des öffent…

Schlagworte

Personalvertretungsrecht BPersVG Jugend- und Auszubildendenvertretung Weiterbeschäftigung Rechtswegzuständigkeit Verwaltungsgericht Feststellungsantrag Arbeitsverhältnis Beurteilung Auszubildende Ausschreibung Arbeit Arbeitsrecht Charakter Die Personalvertretung