CareLit Fachartikel

Notfallreform im dritten Anlauf

Radbruch, C. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 7 · S. 41 bis 43

Dokument
590528
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Radbruch, C.
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 27
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2026-06-30 13:16:23
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Nach zwei gescheiterten Anläufen hat das Bundeskabinett am 22. April 2026 den Entwurf eines Notfallgesetzes beschlossen. Integrierte Notfallzentren, Akutleitstellen und der Rettungsdienst als neue GKV-Sachleistung sollen die Akut- und Notfallversorgung künftig steuern. Für Krankenhäuser ergeben sich daraus drei besonders folgenreiche Punkte. Hierzu gehören das Schicksal der Häuser ohne INZ, der noch nicht freigegebene Beschluss des G-BA zu den Notfallstufen sowie die Frage, ob die Patientensteuerung trotz vier paralleler Ersteinschätzungswege wirksam greift.

Schlagworte

Gesundheitspolitik Notfallversorgung Strategie Krankenhaus Ambulante Behandlung Bevölkerungsdichte Berufsgruppen Bevölkerung Deutschland Berlin Krankenversicherung Qualitätsmanagement Notfallmanagement Finanzierung KU-Gesundheitsmanagement