CareLit Fachartikel
Weitere Belastungen in Sicht? Das Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000
Streckel, S. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2001 · Heft 7 · S. 580 bis 583
Dokument
59067
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit einzustufen. Im Krankenhaus arbeiten viele Berufsgruppen in der Form des Bereitschaftsdienstes und befürchten nun, dass sich ihre Arbeitsorganisation grundlegend ändert und sie Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
EUROPA
Krankenhaus Umschau
Kulmbach