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Weitere Belastungen in Sicht? Das Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000

Streckel, S. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2001 · Heft 7 · S. 580 bis 583

Dokument
59067
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Streckel, S.
Ausgabe
Heft 7 / 2001
Jahrgang 70
Seiten
580 bis 583
Erschienen: 2001-07-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit einzustufen. Im Krankenhaus arbeiten viele Berufsgruppen in der Form des Bereitschaftsdienstes und befürchten nun, dass sich ihre Arbeitsorganisation grundlegend ändert und sie Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST URTEIL EUROPA Krankenhaus Umschau Kulmbach