CareLit Fachartikel
Welche Angaben des Arztes darf der Therapeut auf der GKV-Verordnung eigenständig ändern?
Heinen, M. · physiotherapie · 2026 · Heft 4 · S. 43
Dokument
590756
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Heilmittelrichtlinien ist verankert, dass Änderungen auf der GKV-Verordnung grundsätzlich vom Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigt werden müssen. Dies führt im Praxisalltag oft zu Komplikationen, da es nicht immer einfach ist, den Arzt für eine Änderung der Verordnung (schnell) zu gewinnen. Für einige Angaben auf der Verordnung ist daher geregelt, dass der Leistungserbringer diese eigenständig ändern darf. Hierzu muss er das Datum und seine Unterschrift sowie das Kürzel „LE“ (für Leistungserbringer) neben die ergänzte beziehungsweise korrigierte Angabe einfügen.
Schlagworte
Physiotherapie
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