CareLit Fachartikel
So ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geregelt
Bieniek, M. · Neue Caritas · 2026 · Heft 7 · S. 30 bis 40
Dokument
590863
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein aktueller Fall hat hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast grundsätzliche Bedeutung. Arbeitnehmer haben auch im laufenden Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, wenn sie einen triftigen Grund benennen. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt eine abgestufte Beweislastverteilung: Der Arbeitnehmer muss den Anlass nur benennen, der Arbeitgeber kann den Anspruch nur mit konkretem Gegenvortrag entkräften. Der Beitrag ordnet die Entscheidung arbeitsrechtlich und unter dem Blickwinkel der Caritas ein.
Schlagworte
Arbeitsrecht
Zwischenzeugnis
Beweislast
Caritas
Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer
Arbeit
Beratung
Achtsamkeit
Absicht
Achtung
Krankenhausträger
Neue Caritas