CareLit Fachartikel

So ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geregelt

Bieniek, M. · Neue Caritas · 2026 · Heft 7 · S. 30 bis 40

Dokument
590863
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
Bieniek, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 127
Seiten
30 bis 40
Erschienen: 2026-07-06 14:42:00
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

Ein aktueller Fall hat hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast grundsätzliche Bedeutung. Arbeitnehmer haben auch im laufenden Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, wenn sie einen triftigen Grund benennen. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt eine abgestufte Beweislastverteilung: Der Arbeitnehmer muss den Anlass nur benennen, der Arbeitgeber kann den Anspruch nur mit konkretem Gegenvortrag entkräften. Der Beitrag ordnet die Entscheidung arbeitsrechtlich und unter dem Blickwinkel der Caritas ein.

Schlagworte

Arbeitsrecht Zwischenzeugnis Beweislast Caritas Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Arbeit Beratung Achtsamkeit Absicht Achtung Krankenhausträger Neue Caritas