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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die telefonische Krankschreibung für leichte Atemwegsinfekte ist zum 31. März ausgelaufen. Während der Pandemie hatte sie dazu beigetragen, Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken im Wartezimmer zu verringern. Der G-BA betont, dass die Sonderregelung zeitweise sinnvoll war, nun aber nicht mehr allgemein gelten soll. Künftig bleibt eine telefonische AU nur noch in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht, zum Beispiel bei COVID-19 oder Affenpocken. Hausärztinnen und Hausärzte kritisieren das Ende der Regelung und fordern eine dauerhafte…