Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ceftolozan/Tazobactam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 2. Februar 2023 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Die Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam wird in Anlage XII aufgenommen, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält. Mit dem Beschluss wird die Arzneimittel-Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend ergänzt. Der Beschluss trat am Tag seiner Verabschiedung in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Inhaltliche Details zur Nutzenbewertung oder zu konkreten Anwendungsgebieten werden im Text nicht genannt.