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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Capmatinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 07 · S. 1 bis 1

Dokument
593143
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 07 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2023-02-17 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Capmatinib aufgenommen. Der G-BA fasste diesen Beschluss in seiner Sitzung am 2. Februar 2023; gleichzeitig trat er an diesem Tag in Kraft. Weitere inhaltliche Angaben zu Indikation, Bewertung oder Verordnungsvorgaben werden im Text nicht genannt. Der Artikel verweist lediglich darauf, dass der vollständige Beschluss auf der Website des G-BA abrufbar ist.

Schlagworte

Arzneimittel Bevacizumab Chemotherapie Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt