Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Capmatinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Capmatinib aufgenommen. Der G-BA fasste diesen Beschluss in seiner Sitzung am 2. Februar 2023; gleichzeitig trat er an diesem Tag in Kraft. Weitere inhaltliche Angaben zu Indikation, Bewertung oder Verordnungsvorgaben werden im Text nicht genannt. Der Artikel verweist lediglich darauf, dass der vollständige Beschluss auf der Website des G-BA abrufbar ist.