Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus – (AOP-Vertrag) zwischen dem GK…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der AOP-Vertrag nach § 115b SGB V regelt die Rahmenbedingungen für ambulante Operationen, sonstige stationsersetzende Eingriffe und Behandlungen im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich. Ziel ist es, stationäre Aufnahmen zu vermeiden, die Versorgung patientengerecht und wirtschaftlich zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern zu stärken. Krankenhäuser sind für die im Katalog aufgeführten Leistungen in den Bereichen zugelassen, in denen sie auch stationär behandeln, und müssen dies den zuständigen Stellen maschinenlesbar mitteilen. Leistungen sollen grundsätzlich auf Übe…