Änderung der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2023 vom 30. September 2022 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V für Heilmittel für das Jahr 2023 geändert. Kernpunkt ist die Ergänzung einer Anlage mit dem Preisfaktor für 2023. Dieser berücksichtigt ausschließlich bereits feststehende Preisanpassungen zum Stichtag 31.12.2022 und nur deren Wirkung auf die Ausgabenvolumina nach § 84 SGB V. Künftige Preisveränderungen werden ausdrücklich noch nicht einbezogen. Dies betrifft auch noch offene Entwicklungen wie das laufende Schiedsverfahren in der Ergotherapie. Solche späteren Preisänderungen sollen ers…