Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 89. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 06 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat in seiner 89. Sitzung einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gefasst. Kern der Änderung ist die Aufnahme der GOP 01645 in die Präambel 4.1 Nr. 5 EBM. Anlass dafür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2022, mit dem die Richtlinie zur unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung geändert und die Indikationsstellung zur Cholezystektomie in den Besonderen Teil der Richtlinie aufgenommen wurde. Die entscheidungserheblichen Gründe sind beim Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht. Das…