Änderung der Vereinbarung über ärztliche Leistungen und deren Vergütung im Zusammenhang mit vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommenen dig…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 03 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zur Anpassung der Anlage 34 zum BMV-Ä. Inhaltlich wird festgelegt, dass die Erst- und Folgeverordnung von vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist und über den EBM abgerechnet werden kann. Ein separater Kostenerstattungsanspruch nach § 87 Abs. 5c Satz 4 SGB V besteht für diese Verordnungen nicht. Außerdem werden mehrere redaktionelle Änderungen in den Anhängen vorgenommen: Verweise auf die D…