Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 03 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger hat am 30.11.2022 mehrere Änderungen der UV-GOÄ und des Gebührenverzeichnisses für Psychotherapeuten beschlossen, gültig ab 1.1.2023. Neu geregelt wird vor allem die Abrechnung telemedizinischer Leistungen: Sie sind als selbstständige Leistungen nur nach vorherigem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt, nur im Fachgebiet des Arztes und grundsätzlich nur in der besonderen Heilbehandlung möglich; reine Telefon-, E‑Mail- oder Chatberatung ist ausgeschlossen. Zudem werden zahlreiche Leistungen neu aufgenommen oder bewertet, u. a. telemed…