Betreuungsrecht: Neuerungen ab 2023 – Deutsches Ärzteblatt
Kahl, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit dem Leitgedanken „unterstützen statt vertreten“. Ziel ist es, die Selbstbestimmung betreuter Personen zu stärken und die rechtliche Betreuung zu verbessern. Betreuerinnen und Betreuer sollen Betroffene künftig vorrangig dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln; die Vertretung bleibt möglich, ist intern aber auf das Erforderliche begrenzt. Die Betreuerbestellung ändert nichts an der Geschäfts- oder Prozessfähigkeit. Im Verfahren kann die Vertretung nur unter bestimmten Voraussetzungen per Ausschließlichkeitserkläru…