Interview mit Annette Loer, Richterin am Amtsgericht Hannover „Die Betreuung entmündigt nicht.“ – Deutsches Ärzteblatt
Kahl, K.; Schmedt, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Interview erläutert die Reform des Betreuungsrechts und betont, dass Betreuung nicht entmündigt. Nach Aussage von Annette Loer bleibt die betreute Person grundsätzlich geschäfts- und – sofern möglich – einwilligungsfähig; Betreuung und Vorsorgevollmacht sollen den Willen der Betroffenen ermitteln und umsetzen, nicht ein „objektives Wohl“ definieren. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das: Zuerst immer mit der Patientin oder dem Patienten sprechen, die Einwilligungsfähigkeit prüfen und die Betreuungs- oder Vorsorgeperson erst danach einbeziehen. Diese ist nicht bloß zur Unterschrift da, sondern soll den mutmaßl…