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Interview mit Annette Loer, Richterin am Amtsgericht Hannover „Die Betreuung entmündigt nicht.“ – Deutsches Ärzteblatt

Kahl, K.; Schmedt, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
593405
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kahl, K.; Schmedt, M.
Ausgabe
Heft 50 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-12-16 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Interview erläutert die Reform des Betreuungsrechts und betont, dass Betreuung nicht entmündigt. Nach Aussage von Annette Loer bleibt die betreute Person grundsätzlich geschäfts- und – sofern möglich – einwilligungsfähig; Betreuung und Vorsorgevollmacht sollen den Willen der Betroffenen ermitteln und umsetzen, nicht ein „objektives Wohl“ definieren. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das: Zuerst immer mit der Patientin oder dem Patienten sprechen, die Einwilligungsfähigkeit prüfen und die Betreuungs- oder Vorsorgeperson erst danach einbeziehen. Diese ist nicht bloß zur Unterschrift da, sondern soll den mutmaßl…

Schlagworte

Ärztinnen Ärzte Sterilisation Betreuungsrecht Gesetz Deutschland Angst Angehörige Kardiologie Krankenhaus Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt