Reformiertes Betreuungsrecht: Stärkung der Selbstbestimmung – Deutsches Ärzteblatt
Schnellenbach, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel erläutert die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 und betont die Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Menschen. Eine rechtliche Betreuung bedeutet weder Entmündigung noch automatisch den Verlust von Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit. Auch wenn eine Gesundheitssorge zum Aufgabenkreis gehört, dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht daraus schließen, dass Patientinnen und Patienten nicht selbst in medizinische Maßnahmen einwilligen können. Kern der Reform ist § 1821 BGB n. F.: Betreuer sollen die betreute Person vorrangig durch Unterstützung befähigen, selbst Entscheidungen zu treffe…