Hebammen: Umstrittener Vertrag nachgebessert – Deutsches Ärzteblatt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Hebammenverband (DHV) haben den umstrittenen Hebammenhilfevertrag nachgebessert. Ab 1. April können ambulante Leistungen zur Abklärung im Kreißsaal wieder abgerechnet werden. Zudem sollen zwei neue Gebührenpositionen Beleghebammen ermöglichen, ungeplante ambulante Betreuungen Schwangerer im Kreißsaal geltend zu machen. Auch die bestehenden Regelungen zum 1:1-Zuschlag sollen gelockert werden; außerdem werden bürokratische Hürden reduziert, etwa durch den Wegfall der Quittierungspflicht für telefonische Kurzberatungen. DHV-Präsidentin Annika Wanierke bewertete die Änderungen…