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Hebammen: Umstrittener Vertrag nachgebessert – Deutsches Ärzteblatt

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
593891
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 7 / 2026
Jahrgang 58
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2026-04-03 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Hebammenverband (DHV) haben den umstrittenen Hebammenhilfevertrag nachgebessert. Ab 1. April können ambulante Leistungen zur Abklärung im Kreißsaal wieder abgerechnet werden. Zudem sollen zwei neue Gebührenpositionen Beleghebammen ermöglichen, ungeplante ambulante Betreuungen Schwangerer im Kreißsaal geltend zu machen. Auch die bestehenden Regelungen zum 1:1-Zuschlag sollen gelockert werden; außerdem werden bürokratische Hürden reduziert, etwa durch den Wegfall der Quittierungspflicht für telefonische Kurzberatungen. DHV-Präsidentin Annika Wanierke bewertete die Änderungen…

Schlagworte

Geburt Computer Beratung China Ärzte Schwangerschaft Beleghebammen Gynäkologie Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt