Recht: KI als ärztliches Hilfsmittel – wer haftet für was? – Deutsches Ärzteblatt
Staufer, A.; Kirsch, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel ordnet KI im Gesundheitswesen rechtlich als ärztliches Hilfsmittel ein: Sie darf Diagnose und Therapie nicht eigenständig bestimmen, sondern unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Bildauswertung, Mustererkennung, Priorisierung und administrativen Aufgaben. Die Verantwortung für die medizinische Bewertung bleibt bei den Behandelnden; eine ungeprüfte Übernahme von KI-Vorschlägen kann einen Behandlungsfehler darstellen. Haftung kann je nach Fehlerquelle unterschiedlich verteilt sein: Ärztinnen und Ärzte haften bei Verstoß gegen den Facharztstandard, Hersteller bei Produktfehlern wie fehlerhaften Algorithme…