COVID-19: Impfverordnung soll verlängert werden, Regelversorgung ab April – Deutsches Ärzteblatt
Beerheide, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesgesundheitsministerium will die Impfverordnung für COVID-19-Schutzimpfungen über den Jahreswechsel hinaus verlängern. Für das erste Quartal 2023 sollen Impfungen weiter nur in Haus- und Facharztpraxen stattfinden; die Finanzierung soll über Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus der privaten Krankenversicherung erfolgen. Nach Berechnungen der Ärzteschaft werden dafür rund 200 Millionen Euro benötigt, vor allem für ärztliche Honorare und Lagerungskosten. Ab dem 7. April 2023 soll die Coronaimpfung dann in die Regelversorgung übergehen. Bis dahin müssen jedoch noch zentrale organi…