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COVID-19: Impfverordnung soll verlängert werden, Regelversorgung ab April – Deutsches Ärzteblatt

Beerheide, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
593949
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Beerheide, R.
Ausgabe
Heft 49 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2022-12-09 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesgesundheitsministerium will die Impfverordnung für COVID-19-Schutzimpfungen über den Jahreswechsel hinaus verlängern. Für das erste Quartal 2023 sollen Impfungen weiter nur in Haus- und Facharztpraxen stattfinden; die Finanzierung soll über Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus der privaten Krankenversicherung erfolgen. Nach Berechnungen der Ärzteschaft werden dafür rund 200 Millionen Euro benötigt, vor allem für ärztliche Honorare und Lagerungskosten. Ab dem 7. April 2023 soll die Coronaimpfung dann in die Regelversorgung übergehen. Bis dahin müssen jedoch noch zentrale organi…

Schlagworte

Deutschland Ärzte Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt