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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesgesundheitsministerium will die COVID-19-Impfverordnung für das erste Quartal 2023 verlängern, statt sie zum Jahresende auslaufen zu lassen. Die Coronaimpfung soll ab 7. April 2023 in die Regelversorgung übergehen. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach bleiben Impfungen bis dahin auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beschränkt. Die Finanzierung der Verlängerung soll aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie aus der Privaten Krankenversicherung erfolgen; für das erste Quartal werden etwa 200 Millionen Euro veranschlagt, vor allem für Honorare und Lagerungskosten. Hintergrund s…