Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Imipenem/Cilastatin/Relebactam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. November 2022 mehrere Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. In Anlage XII wurden die Wirkstoffkombinationen Ceftazidim/Avibactam, Ceftolozan/Tazobactam und Imipenem/Cilastatin/Relebactam sowie die Wirkstoffe Sotrovimab und Voxelotor aufgenommen. Damit werden die jeweiligen Nutzenbewertungen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V in die Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung integriert. Die Beschlüsse traten unmittelbar am 3. November 2022 in Kraft. Der Text verweist darauf, dass die Beschlüsse auf der Website des G-BA abrufbar…