Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ceftolozan/Tazobactam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 3. November 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII der Richtlinie wurden neue Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aufgenommen. Genannt werden Ceftolozan/Tazobactam, Imipenem/Cilastatin/Relebactam, Sotrovimab und Voxelotor. Die Beschlüsse traten jeweils am 3. November 2022 in Kraft und sind über die Website des G-BA abrufbar. Inhaltlich handelt es sich um formale Bekanntmachungen, die die vertragsärztliche Verordnung und die dokumentierte Nutzenbewertung…