Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ceftazidim/Avibactam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. November 2022 mehrere Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. Aufgeführt werden die Wirkstoffkombinationen Ceftazidim/Avibactam, Ceftolozan/Tazobactam und Imipenem/Cilastatin/Relebactam sowie die Wirkstoffe Sotrovimab und Voxelotor. Mit den Beschlüssen wird die Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt; sie traten jeweils am Tag des Beschlusses in Kraft. Der Text verweist darauf, dass die vollständigen Beschlüsse auf der Website des G-BA abrufbar sind. Inhaltliche Details zu Indikationen, N…