Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankschreibungen per Telefon bis Ende März möglich – Deutsches Ärzteblatt
dpa; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängert die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis Ende März 2023. Versicherte können nach telefonischer Befragung weiterhin für bis zu sieben Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten; sie kann um weitere sieben Tage verlängert werden. G-BA-Vorsitzender Josef Hecken begründete die Verlängerung mit der unsicheren Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison. Ziel sei es, Patienten und Praxispersonal zu schützen, volle Wartezimmer zu vermeiden und insbesondere chronisch…