Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 29a (Febuxostat) – De…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie um eine neue Regelung zu Febuxostat ergänzt. Der Wirkstoff ist in der Indikation chronische Hyperurikämie nicht verordnungsfähig, wenn er im Vergleich zu Allopurinol mit Mehrkosten verbunden ist. Begründet wird dies damit, dass das Behandlungsziel – die Vermeidung klinischer Komplikationen hyperurikämischer Zustände – mit Allopurinol ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger erreicht werden kann. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten mit Unverträglichkeit oder hohem Risiko für Unverträglichkeit gegenüber Allopurinol sowie Fälle, in denen e…