Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V – Arzneimittel – für das Jahr 2023 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V für Arzneimittel 2023 wurden von KBV und GKV-Spitzenverband als Grundlage für regionale Arzneimittelvereinbarungen festgelegt. Bundesweit werden die Anpassungsfaktoren für 2023 mit insgesamt plus 3,4 % bewertet; für 2022 betrug die rückwirkend berücksichtigte Anpassung plus 5,3 %. Die Vorgaben sollen regionale Verhandlungen unterstützen, enthalten aber keine KV-bezogenen Ausgabenvolumina. Bei den Anpassungen werden unter anderem Preisentwicklung, gesetzliche Leistungspflicht, Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, innovative Arzneimittel, Leistungsverschiebungen und…