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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über einen „Webfehler“ im kürzlich verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Durch die Neuregelung des Pflegebudgets ab 2025 könnten Hebammenstellen auf Geburtsstationen nicht mehr refinanziert werden. Der Deutsche Hebammenverband warnt, dass dadurch der Einsatz von Hebammen außerhalb des Kreißsaals für Klinikbetreiber unrentabel werden könnte. Besonders betroffen wären prä- und postnatale Stationen, obwohl Hebammen für die Versorgung von Schwangeren unverzichtbar seien. Eine Onlinepetition gegen die Regelung fand große Unterstützung. In den Koalitionsfraktionen und im Bundesgesundheits…