Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Juli 2022 ändert die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie und präzisiert vor allem die Rolle qualifizierter Pflegefachkräfte bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege. Neu ist § 5a: Für bestimmte, im Leistungsverzeichnis gekennzeichnete Leistungen dürfen Pflegefachkräfte, die die Anforderungen der Rahmenempfehlungen erfüllen, innerhalb des ärztlich festgestellten Verordnungsrahmens Häufigkeit und Dauer selbst festlegen. Sie sollen dies mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt abstimmen und ihre Einschätzung dokumentieren. Ein persönlich…