Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Doravirin – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Oktober 2022 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. In die Richtlinie aufgenommen wurden die Wirkstoffe Abemaciclib, Brolucizumab und Doravirin sowie die Wirkstoffkombination Doravirin/Lamivudin/Tenofovirdisoproxil. Mit Inkrafttreten am selben Tag sind diese Beschlüsse für die vertragsärztliche Versorgung relevant. Der Text enthält ausschließlich die Bekanntgabe dieser Richtlinienänderungen und verweist für die Einzelheiten auf die jeweiligen Beschlussdokumente des G-BA.