Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Nivolumab (Urothelkarzinom, PD-L1-Expression ≥ 1 %, adjuvante Therapie) – Deutsches Ärz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Oktober 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und ergänzte in Anlage XII Nivolumab als neue Wirkstoffbewertung. Im vorliegenden Text wird Nivolumab im Zusammenhang mit der adjuvanten Therapie des Urothelkarzinoms bei einer PD-L1-Expression von mindestens 1 % genannt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text ist eine formale Bekanntmachung ohne klinische Detailbewertung; im Mittelpunkt steht die Aufnahme des Wirkstoffs in die Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung.