Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Tebentafusp – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text meldet mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Oktober 2022 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII, Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V). Genannt wird unter anderem Tebentafusp, das in die Richtlinie aufgenommen wurde; der Beschluss trat am Tag der Entscheidung in Kraft. Daneben werden weitere Beschlüsse zu Nivolumab aufgeführt, jeweils für unterschiedliche Indikationen, etwa beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus in Erstlinie in Kombination mit Ipilimumab oder mit Platin-/Fluoropyrimidin-basierter Chemotherapie sowie beim Urothelkarzinom in der…