CareLit Fachartikel
Altenpflegegesetz einstweilen außer Kraft gesetzt bzw. ausgesetzt
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 229 bis 235
Dokument
59444
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Artikel geht es um das Altenpflegegesetz. Die Bayrische Staatsregierung ist der Meinung, dem Altenpflegegesetz fehle die Kompetenzgrundlage und der Bund sei für die Altenpflege nicht zuständig. Daher wurde das Gesetz vom Bundesverassungsgericht einstweilen außer Kraft gesetzt.
Schlagworte
ALTENPFLEGEGESETZ
GESETZ
GESETZGEBUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
PflegeRecht
Neuwied