Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Anifroluma b – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 6. Oktober 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) und nahm den Wirkstoff Anifrolumab in die Regelungen zur vertragsärztlichen Versorgung auf. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im selben Heft werden weitere Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe genannt, darunter Casirivimab/Imdevimab für COVID-19 ohne zusätzliche Sauerstofftherapie bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sowie für die Postexpositionsprophylaxe von COVID-19 und Dupilumab. Die Bekanntmachung verweist jeweils auf die abrufbaren Beschlusstexte des G-BA.…