Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V angepasst. Die neue Fassung trat am 15.09.2022 in Kraft und ersetzte zugleich die bisherige Rahmenvorgabe vom 16.04.2013. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Aktualisierung der gemeinsamen Vorgaben für die Anerkennung von Praxisnetzen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Bekanntmachung ist über die KBV abrufbar. Ergänzend weist die redaktionelle Anmerkung der KBV darauf hin, dass der Beschluss erst am 11.10.2022 in Kraft getreten ist. Weitere Hintergründe oder inhaltliche Details de…