CareLit Fachartikel
Einsichtsrechte der Krankenkasse in Patientenunterlagen
PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 259 bis 260
Dokument
59448
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Artikel geht es um Datenschutz. Die Erhebungsbefugniss der Krankenkassen ist im SGB geregelt. Es besteht keine Verpflichtung der Krankenhäuser und Kliniken, Arztbriefe, Röntgenaufnahmen, ärztliche Gutachen oder Befundberichte den Krankenkassen zu übermitteln.
Schlagworte
KRANKENKASSE
GUTACHTEN
DATENSCHUTZ
PATIENTENAKTEN
GESETZGEBUNG
PflegeRecht
Neuwied