CareLit Fachartikel

Urlaubsentgelt - Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 274 bis 278

Dokument
59451
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 5
Seiten
274 bis 278
Erschienen: 2001-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Beitrag geht es um die Frage, ob Bereitschaftdienst und Rufbereitschaft Überstunden im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind. Außerdem muss geklärt werden, ob die Entgelte, die für den Bereitschaftsdienst gezahlt wurden, für die Berechnung des Urlaubsgeldes mit zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

RUHEPAUSE BEREITSCHAFTSDIENST ÜBERSTUNDEN/MEHRARBEIT RECHT URLAUB RECHTSPRECHUNG PflegeRecht Neuwied