CareLit Fachartikel
Urlaubsentgelt - Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 274 bis 278
Dokument
59451
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Beitrag geht es um die Frage, ob Bereitschaftdienst und Rufbereitschaft Überstunden im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind. Außerdem muss geklärt werden, ob die Entgelte, die für den Bereitschaftsdienst gezahlt wurden, für die Berechnung des Urlaubsgeldes mit zu berücksichtigen sind.
Schlagworte
RUHEPAUSE
BEREITSCHAFTSDIENST
ÜBERSTUNDEN/MEHRARBEIT
RECHT
URLAUB
RECHTSPRECHUNG
PflegeRecht
Neuwied