Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Juli 2022 die Arzneimittel-Richtlinie geändert. In Anlage III Nummer 44 „Stimulantien“ wird im Zusammenhang mit den Verordnungseinschränkungen der Passus gestrichen, der eine Anwendung „in einer Übergangsphase bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres“ erlaubte. Damit wird die bisherige Formulierung in diesem Punkt angepasst; die Änderung trat am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, redaktionell wurde als Inkrafttreten der 7. Oktober 2022 genannt. Die tragenden Gründe sind auf der G-BA-Website abrufbar. Im selben Dokument werden außerdem…