66. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995 (Anlage 2 BMV-Ä) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung regelt die 66. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 BMV-Ä) zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Kernpunkt ist die Neufassung von Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) und die Anpassung der Vordruckerläuterungen an die Digitalisierung. Für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Verordnung; Ausnahmen bestehen bei technischen Ausfällen, bei Haus- und Heimbesuchen, wenn die Versichertennummer im Ersatzverfahren nicht bekannt ist sowie bei bestimmten vom pharmazeutischen Untern…