CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 282 bis 285

Dokument
59453
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 5
Seiten
282 bis 285
Erschienen: 2001-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In diesem Artikel geht es um arbeitszeitrechtliche Fragen. Im Oktober 2000 entschied der Europäische Gerichtshof, das der Bereitschaftsdienst im vollen Umfang als Arbeitszeit zu werten sei. In diesem Fall muss gekärt werden, ob der Bereitschaftsdienst des Klägers als regemäßige Arbeitszeit anzusehen ist.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST URTEIL EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT PflegeRecht Neuwied