CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 8 · S. 282 bis 285
Dokument
59453
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Artikel geht es um arbeitszeitrechtliche Fragen. Im Oktober 2000 entschied der Europäische Gerichtshof, das der Bereitschaftsdienst im vollen Umfang als Arbeitszeit zu werten sei. In diesem Fall muss gekärt werden, ob der Bereitschaftsdienst des Klägers als regemäßige Arbeitszeit anzusehen ist.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
PflegeRecht
Neuwied