Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält eine Änderungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. Für die Anlage 2, Anhang 1, wird die Bezeichnung der Leistung „Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ zu „Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“ erweitert. Zudem wird der bisherige Bereich zu Zuständen nach operativen Eingriffen des Skelettsystems mit „Extremitätenverlust“ gestrichen und durch einen neuen Bereich mit differenzierten ICD-10-Kodes für einseitigen Verlust von Hand, oberer…