Krebsfrüherkennungsprogramme: Frist zur Datenübermittlung verlängert – Deutsches Ärzteblatt
Haserück, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme bei Darm- und Zervixkarzinom gilt seit Anfang Oktober eine verlängerte Frist für die vollständige elektronische Datenübermittlung. Der Bewertungsausschuss hat die Frist auf sechs Wochen nach Quartalsende ausgedehnt; damit sind die zugehörigen Gebührenordnungspositionen auch dann abrechnungsfähig, wenn die Daten zur Programmbeurteilung erst bis zum 15. Kalendertag des zweiten Monats des jeweiligen Folgequartals vollständig übermittelt werden. Hintergrund ist, dass die fristgerechte Übermittlung in diesen Programmen häufig nicht möglich ist, weil Befunde und Daten…