Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Empagliflozin – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 15. September 2022 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. In dem hier genannten Beschluss wurde der Wirkstoff Empagliflozin in die Richtlinie aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Weitere Einzelheiten sind über die Website des G-BA abrufbar. Der Text ist eine Bekanntmachung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und enthält keine inhaltliche Bewertung des Wirkstoffs, sondern informiert ausschließlich über die formale Aufnahme in die Richtlinie.