Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Voretigen Neparvovec – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. September 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen und Voretigen Neparvovec in Anlage XII aufgenommen. Damit wird der Wirkstoff in die Regelungen zur vertragsärztlichen Verordnung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V einbezogen. Der Beschluss trat noch am selben Tag in Kraft und ist über die Website des G-BA abrufbar. Der Text enthält außerdem eine Bekanntmachung der Bundesärztekammer zu einem Entwurf zur Änderung der Richtlinie für Wartelistenführung und Organvermittlung bei Lebertransplantation. Für diesen Richtlinienentwurf…