Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern ab Oktober – Deutsches Ärzteblatt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten für Auffrischimpfungen mit an Omikron angepassten COVID-19-Impfstoffen neue Abrechnungsziffern. Für den bivalenten Impfstoff von BioNTech/Pfizer (BA.1 oder BA.4/BA.5) wird die Pseudonummer 88337 verwendet, für Moderna die 88338. Arztpraxen sollen die bekannten Suffixe zur jeweiligen Indikation ergänzen; auch Praxisverwaltungssysteme und das Impf-Doku-Portal werden entsprechend angepasst. Bis zur Umstellung nutzen Praxen die bisherigen Pseudonummern. Die bivalenten Impfstoffe sind Anfang September für Auffrischungen zugelassen worden und können wöchentlich bestellt werden. Im selben…