Änderung der Anlage 23 (Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware) zu § 29 Bundesmantelvertrag-Ärzte zu Version 5.4 in der Änderungsfassung vom 1. August 2022 –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über die Änderung der Anlage 23 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, also des Anforderungskatalogs für Verordnungssoftware nach § 73 SGB V. Mit der Version 5.4 wird die bisherige Version 5.3 ersetzt. Der neue Katalog tritt grundsätzlich zum 1. Januar 2023 in Kraft; die Einbindung von Referenzdatenbank-Angaben (Merkmale 300 bis 305) für die Pflichtfunktion P2-110 folgt erst zum 1. April 2023. Für die Pflichtfunktion P3-640 zur Mehrfachverordnung gilt eine Sonderregel: Sie muss spätestens zu dem Quartalsbeginn in den Praxen verfügbar sein, der auf die produktive Einführung der eRezept-Fachanwendung d…