Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 84. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfach…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 den EBM um einen neuen Abschnitt 50.6 ergänzt, um Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zu vergüten. Kern der Änderung ist die Aufnahme der GOP 50600 für die Vorstellung eines Patienten in einer interdisziplinären CED-Fallkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams. Die Leistung ist nur im Rahmen der ASV-Richtlinie für CED berechnungsfähig und ausschließlich durch den Arzt des Kernteams abrechenbar, der den Patienten vorstellt. Pro Kalendervierteljahr ist die GOP grundsätzli…